Vermögen & Vorsorge

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Selbstständige denken oft nicht über Ihre optimale Absicherung für sich oder Ihre Mitarbeiter nach. Lassen Sie sich gerne von uns dazu beraten!

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen natürlich gerne weitere individuelle Angebote.

Betriebliche Altersvorsorge

Hierbei handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abschließt.

Die betriebliche Altersvorsorge ist sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sinnvoll. Für das Unternehmen können Umsatzverluste und Kosten durch Fluktuation vermieden werden. Mit attraktiven Vorsorgeplänen können Sie als Unternehmen beispielsweise ihre Mitarbeiter langfristig motivieren und an das Unternehmen binden.

Beispiel einer bAV: Der Arbeitgeber zahlt Beträge für eine Lebens- oder Rentenversicherung der Mitarbeitenden ein. Im Alter erhalten dies dann eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung und profitieren von einer zusätzlichen Einnahmequelle.

Geschäftsführer und Gesellschafter Versorgung

Geschäftsführer und Gesellschafter sind meist keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie müssen Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen.

Ähnlich wie bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie als Unternehmen in eine Lebens- oder Rentenversicherung für Ihre Geschäftsführer und Gesellschafter ein und sichern diese damit zusätzlich im Alter ab.